bitte bringen Sie zur Untersuchung einen Mundschutz mit!

Warum ohne Auto?

Web_Str._Kortenb._29 - Version 2Für einige Untersuchungen muß die Pupille mit Hilfe von Augentropfen erweitert werden. Solange die Pupillenerweiterung anhält, sind Sie nicht fahrtüchtig.

Bitte informieren Sie sich bereits bei der Terminvergabe, ob Sie nach dem geplanten Praxisbesuch noch selbst mit dem Auto nach Hause fahren können!

Was muß ich mitbringen?

Bitte bringen Sie folgende Dinge zu Ihrem Untersuchungstermin mit:

  • Versicherungskarte
  • gültige Überweisung
  • nur bei Arbeitsunfällen: Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft

IMG_0102Darüber hinaus bringen Sie bitte – soweit zutreffend – zur Unterstützung der Behandlung und Beratung folgende Dinge mit in die Praxis:

  • aktuelle Fern-, Nahbrillen oder Brillenpass
  • aktuelle Medikamente
  • Diabetikerpass
  • wichtige haus- oder augenärztliche Vorbefunde

Wann Hausbesuch?

Eine vollständige augenärztliche Untersuchung kann in der Regel nur in der Praxis durchgeführt werden. Die Praxis ist ebenerdig und auch für Rollstuhlfahrer und Liegendtransporte barrierefrei zu erreichen.

Für nicht transportable Patienten biete ich in akuten Fällen Hausbesuche nach entsprechender telefonischer Absprache an.

Terminvergabe

IMG_0081 - Version 2 (1)Dem gesamten Praxisteam ist bewusst, dass durch die hohe Terminnachfrage für unsere Patienten längere Wartezeiten entstehen können. Der angemessenen Koordination dieser Termine widmen wir allerhöchste Aufmerksamkeit.

Um zu gewährleisten, dass wir Patienten mit akuten Beschwerden einen kurzfristigen Untersuchungstermin einräumen können, bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung:

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Rahmen von Notfallvorstellungen keine Routineuntersuchungen durchgeführt werden können.
  • Sollten Sie glücklicherweise gesunde Augen haben und wünschen eine vorsorgliche Kontrolle, planen Sie Ihre Termine bitte langfristig.
  • Vorschläge für die zeitliche Staffelung Ihrer Augenuntersuchungen finden Sie unter der Rubrik »Lebenslang gut Sehen«.
  • Die Terminvergabe für das 1. Halbjahr beginnt am 15. Oktober des Vorjahres und für das 2. Halbjahr am 15. April desselben Jahres.