Seit dem 01.03.2024 erstellen wir für gesetzlich versicherte Patienten E-Rezepte.

Damit wir das E-Rezept erstellen können, muss vorher zwingend Ihre Krankenversichertenkarte für das aktuelle Quartal eingelesen werden. Anderenfalls dürfen wir Ihnen kein Rezept ausstellen.

E-Rezepte können gegen Vorlage Ihrer elektronischen Krankenversichertenkarte am folgenden Werktag in allen Apotheken eingelöst/abgeholt werden.

Persönlich in der Praxis abgeholt werden müssen weiterhin:

  • Rezepte für Hilfsmittel
  • Überweisungen

Auch diese Rezepte sind am folgenden Werktag nach Ihrer Bestellung abholbereit. Bei der Abholung benötigen wir ihre Krankenversichertenkarte.

Erforderliche Angaben bei der Bestellung von Rezepten:

  • Medikament (z.B. Monoprost AT)
  • Anzahl (z.B. 3x5ml)

    Was benötigen Sie?*
    RezeptÜberweisung (an wen, inkl. Fachrichtung / für was)