Seit dem 01.03.2024 erstellen wir für gesetzlich versicherte Patienten E-Rezepte.
Damit wir das E-Rezept erstellen können, muss vorher zwingend Ihre Krankenversichertenkarte für das aktuelle Quartal eingelesen werden. Anderenfalls dürfen wir Ihnen kein Rezept ausstellen.
E-Rezepte können gegen Vorlage Ihrer elektronischen Krankenversichertenkarte am folgenden Werktag in allen Apotheken eingelöst/abgeholt werden.
Persönlich in der Praxis abgeholt werden müssen weiterhin:
- Rezepte für Hilfsmittel
- Überweisungen
Auch diese Rezepte sind am folgenden Werktag nach Ihrer Bestellung abholbereit. Bei der Abholung benötigen wir ihre Krankenversichertenkarte.
Erforderliche Angaben bei der Bestellung von Rezepten:
- Medikament (z.B. Monoprost AT)
- Anzahl (z.B. 3x5ml)